Das Scheitern einer Ehe oder Lebensgemeinschaft macht zumeist eine völlige Neuordnung der bisherigen Lebenssituation erforderlich. Rechtliche und höchst persönliche Fragen sind in diesem Bereich eng miteinander verknüpft.
Gut, wenn der Anwalt gleichzeitig Verständnis für Lebensberatung einfließen lassen kann. Unser Ziel ist entsprechend dieser Grundhaltung eine einvernehmliche Ehescheidung, vor allem wenn Kinder betroffen sind.
Wenn eine faire Lösung im Verhandlungsweg nicht erzielbar ist, stehen wir nicht an, die vielfältigen Mittel des Verfahrensrechts von einstweiligem Unterhalt bis zur gerichtlichen Aufteilung des ehelichen Vermögens einzusetzen.
Sie können hier zur Desktop-Version unserer Website wechseln.